Ex-Bischof Heinrich Maria Janssen (1907 - 1988) des sexuellen Missbrauchs beschuldigt

Schwerer Schock für das ganze Bistum; Spagat zwischen Opferschutz und Transparenz

 

 

 

 

(Kirchenzeitung und Homepage des Bistums) Der ehemalige Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen soll Ende der 1950er-Jahre bis Anfang der 1960er-Jahre einen Jungen sexuell missbraucht haben. Diesen Vorwurf erhebt der Betroffene, der sich vor einem halben Jahr an das Bistum Hildesheim gewandt hat.

Der Beraterstab des Bischofs zu Fragen des sexuellen Missbrauchs hält dessen Schilderungen für plausibel. Der Mann hat einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt, der vom Bistum an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) weitergeleitet worden ist.

Auf Empfehlung der zuständigen Zentralen Koordinierungsstelle der DBK, die über die Anträge entscheidet, ist vom Bistum eine Anerkennungszahlung geleistet worden. Der Mann hat daraufhin weitere Geldforderungen gestellt, denen das Bistum nicht entsprochen hat.

Bischof Norbert Trelle ist bestürzt darüber, dass durch einen seiner Amtsvorgänger nach Aussage des Mannes diesem schweres Leid zugefügt worden sein soll. Der Vorgang, der im Frühjahr 2015 an das Bistum Hildesheim herangetragen wurde, war mit dem Wunsch des Mannes verbunden, den Missbrauch strikt vertraulich zu behandeln. Diesem Wunsch ist das Bistum aus Gründen des Opferschutzes zunächst gefolgt. Aufgrund einer konkreten Presse-Anfrage zu den erhobenen Vorwürfen sieht sich das Bistum nun jedoch in der Pflicht, die Öffentlichkeit über die Missbrauchs-Anzeige zu informieren.

Heinrich Maria Janssen, geboren am 28. Dezember 1907 in Rindern bei Kleve, war von 1957 bis 1982 Bischof von Hildesheim. Er starb am 7. Oktober 1988.

Für Opfer sexuellen Missbrauchs gibt es im Bistum Hildesheim seit 2002 feste Ansprechpartner. Seit März 2011 können Personen, die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester, Ordensangehörige oder andere Mitarbeitende des Bistums Hildesheim geworden sind, eine Zahlung über die Anerkennung des Leids beantragen, die in der Regel bis zu 5000 Euro beträgt. Dies gilt für Fälle, in denen eine gerichtliche Klärung zum Beispiel aufgrund des Todes nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Übernahme von Therapiekosten.

Weitere Berichte derzeit in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, Peiner Allgemeinen Zeitung, und andere. Weitere Berichte in den größeren und überregionaleren Zeitungen wie schon SPIEGEL Online werden mit Sicherheit folgen.