Wenn Flüchtlinge in der Nähe der deutsch-polnischen Grenze von der Bundespolizei "aufgegriffen" werden, können sie in aller Regel nicht, wie sie es wollen, einen Asylantrag stellen, sondern werden in Abschiebehaft genommen. Abschiebehaft ist hier nicht, wie es sein sollte, das letzte, sondern das erste Mittel der Wahl. Doch damit nicht genug: Die Flüchtlinge werden außerdem noch kriminalisiert. Weil sie in Polen bereits einen Asylantrag gestellt haben, bekommen sie hier noch ein Strafverfahren...